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Gesundheitliche Vorausplanung

Definition

Bei der Behandlung und Pflege verunfallter oder schwerkranker Menschen stehen das Behandlungsteam und die Angehörige häufig vor der Frage, wie weit die Behandlung gehen soll. Sie stehen vor dem Entscheid, ob lebenserhaltende Massnahmen überhaupt ergriffen oder bereits bestehende abgebrochen werden sollen. Welche medizinische Massnahmen in einer entsprechenden Situation für Sie zumutbar sind und angewendet werden sollen, können nur Sie selbst entscheiden.

 

Gesundheitliche Vorausplanung ist ein Prozess, in dem persönliche Werte, Einstellungen und Wünsche in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder am Lebensende, insbesondere für den Fall der Urteilsunfähigkeit mit der Ärztin bzw. dem Arzt oder anderen Fachpersonen besprochen werden.

 

Das Ergebnis dieser Gespräche kann in einer Patientenverfügung oder in einer Patientenvollmacht dokumentiert werden. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre medizinische Behandlung in der Zukunft Ihren Einstellungen und Wünschen entspricht und diese auch in Situationen der Urteilsunfähigkeit respektiert werden.

 

Der englische Begriff „Advance Care Planning (ACP)“ wird auch im deutschen Sprachraum verwendet, oft als Synonym zum Begriff „Gesundheitlichen Vorausplanung“.

 

Ihre Vorteile:

  • Klarheit und Sicherheit: Ihre Angehörigen und Fachpersonen wissen genau, wie Sie behandelt werden möchten, was Unsicherheiten und Belastungen in Krisensituationen verringert.
    Erhalt Ihrer Selbstbestimmung: Ihre Werte und Wünsche bleiben im Mittelpunkt, auch wenn Sie selbst nicht mehr für sich sprechen können.
    Entlastung der Angehörigen: Ihre Anordnungen geben Ihren Liebsten klare Orientierung, sodass sie schwierige Entscheidungen nicht allein treffen müssen.
    Individuelle Abstimmung: Sie können alle Details genau festlegen, um eine Behandlung zu erhalten, die wirklich zu Ihnen passt.

 

Unsere Angebote

Die Stiftung Gesundheitskompass unterstützt Sie dabei mit verschiedenen Vorsorgedokumenten, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Werthaltungen abgestimmt sind.

 

Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt:  info@gesundheitskompass.ch

Vorsorgedossier

Unkostenpreis CHF 36.- inkl. Porto

Für Gönner:innen kostenlos

 

In unserem Vorsorgedossier können Sie alle Ihre persönlichen Anliegen und Wünsche für Situationen der Urteilsunfähigkeit und für den Todesfall festhalten – von der Patientenverfügung bis zum Testament.

Bestandteile:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgeauftrag
  • Anordnungen für den Todesfall
  • Digitaler Nachlass
  • Testament

Unverbindliche telefonische Beratung

mon­tags bis frei­tags von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr

 

Für Gönner:innen kostenlos mit direkter Verbindung zu Gesundheits:lotsinnen

Telefon +41 44 252 42 01 info@gesundheitskompass.ch

 

Für Nicht-Gönnerinnen

Telefon: 0900 418 814
(CHF 2.00/Minute ab Fest­netz)

Terminvereinbarung für per­sön­li­che Be­ra­tung oder Video­kon­fe­renz :

Telefon +41 44 252 42 01 info@gesundheitskompass.ch.

In Zusammenarbeit mit:

Mit Erfahrung Zukunft gestalten

Pionierarbeit - damals und heute

Dialog Ethik, seit über zwei Jahrzehnten Pionierin auf dem Gebiet der Gesundheitsvorausplanung, hatte 2001 die erste differenzierte Patientenverfügung der Schweiz entwickelt. Ausgestattet mit dieser langjährigen Erfahrung und ergänzt um das neue einzigartige Netzwerk der Gesundheitslots:innen bietet die Stiftung Gesundheitskompass eine schweizweit einmalige Unterstützung. Unsere Gesundheitslots:innen ergänzen bestehende Angebote und schaffen eine umfassende Orientierungshilfe, die Menschen und Familien in komplexen gesundheitlichen Situationen zur Seite steht. Mit ACP gestalten Sie Ihre Gesundheitsvorsorge proaktiv und stellen sicher, dass Ihre Werte und Wünsche geachtet werden – für ein selbstbestimmtes, würdevolles Leben auch in der Zukunft.

Patientenverfügung – PDF ausfüllbar